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Es sollte vermieden werden, gleichzeitig auf übereinanderliegenden Arbeitsplätzen zu arbeiten. Auf mögliche Absturzgefahr zwischen Gerüst und Gebäude achten. Fanggerüste und Schutzdächer sind von Material oder Werkzeugen freizuhalten. Keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst vornehmen. Mängel sind der aufsichtführenden Person zu melden. Maximale Belastung entsprechend der vorgegebenen Lastklasse nur einmal pro Gerüstfeld aufbringen. Bei Materiallagerung ausreichend breiten Durchgang auf dem Beleg frei lassen (mind. 0, 20 m). Klappen in den Durchstiegsbelägen geschlossen halten. Kein Material von Gerüsten abwerfen. Kein Material auf Beläge werfen. Stolperfallen beseitigen. Nicht auf Beläge abspringen. Treppenturm gerüst bg counter. Standsicherheit des Gerüsts nicht durch Ausschachtungen gefährden. Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris) TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz: Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" (Link: baua) DIN EN 12811-1: 2014-03 "Arbeitsgerüste" DIN EN 1263 "Schutznetze" Stand: 09/2018
Treppenturm Treppentürme sind als Aufstiege zu verwenden. Treppentürme können Teil eines Gerüstes sein oder auch einzeln aufgestellt werden. Einen gefahrlosen Aufstieg ermöglichen Treppentürme nur dann, wenn sie nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers verankert sind.
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BG BAU Baustein-Merkheft Gerüstbau (Auszug aus Heft 408) Arbeitsmittel - Gerüstbauarbeiten S. 7 - Absturzsicherungen auf Baustellen Seitenschutz/Absperrungen S. 9 - Schutznetze S. 11 - Fanggerüste S. 13 - Fahrbare Arbeitsbühnen S. 15 - Fassadengerüste S. 23 - Dachfanggerüste S. 25 - Hängegerüste S. 27 - Dachgerüste für den Hausschornsteinbau S. 51 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Abrechnung lt. VOB/C - Ergänzend zur ATV DIN 18299 Abschnitt 5 S. 1 - Allgemeines (5. 1) S. 7 - Arbeitsgerüste; Hänge- und Kletterbühnen (5. 2) S. 16 - Schutzgerüste (5. 3) S. 16 - Wetterschutzdächer (5. 4) S. 19 - Raumgerüste (5. 5) S. 21 - Traggerüste (5. 6) S. 23 - Hängegerüste (5. 7) S. 23 - Konsolgerüste (5. 8) S. 23 - Überbrückungen (5. Treppenturm gerüst b.o. 9) S. 24 - Gerüstbekleidungen (5. 10) S. 24 - Gebrauchsüberlassung (5. 11)