mvsicly.com

Allgemeine Zeitung Mainz Stellenanzeigen

Gewerbliche Küche Vorschriften Bw

Anzeige Raumlufttechnik im Kontext gewerbliche Küche. Was ist zunächst unter dem Begriff "gewerbliche Küchen" zu verstehen? Gewerbliche Küchen müssen fachgerecht be- und entlüftet werden. Zu einer Küche können, neben den Räumen in denen Speisen zubereitet werden, auch Spülküchen, Speiseausgaben, Lager- und Nebenräume und das Küchenleiterbüro gehören. Abhängig von der Anwendung und dem Komfortanspruch kann eine Kühlung der Zuluft erforderlich sein. Der Begriff "gewerbliche Küche" wird in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR) [1], in der Normenreihe DIN-EN 16282: Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung Teil 1 bis Teil 8 [2], im weiteren Text als Euronorm bezeichnet, und in der VDI-Richtlinie 2052 Blatt 1 [3] verwendet. Die Regelwerke enthalten keine Definitionen oder Begriffsbestimmungen darüber, was unter einer "gewerblichen Küche" zu verstehen ist. Wegen der unterschiedlichen Schutzziele der drei Regelwerke wird der Begriff dort auch nicht einheitlich verwendet.

Ein Kochprozess kann auch ohne Lüftungsanlage stattfinden, die Lüftung dient der Abfuhr der Wärme-, Stoff- und Feuchtelasten, damit Menschen in der Küche arbeiten können. Von daher unterliegen RLT-Geräte in Küchen der Ökodesignverordnung 1253/2014 [7]. Kombinierte RLT-Geräte mit Außenluftvolumenströmen ab 1. 000 m³/h sind gemäß der Verordnung mit Wärmerückgewinnungseinrichtungen auszurüsten. Getrennt aufgestellte Zu- und Abluftgeräte sind nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab Außenluftvolumenströmen von 4000 m³/h mit Kreislauf-Verbund-Wärmerückgewinnungssystemen auszustatten. Gewerbliche Küchen in der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie Die M-LüAR ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt, wobei in einigen Bundesländern geringe Abweichungen gegenüber der Musterverordnung vorgenommen wurden. Die Richtlinie beschreibt brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen. Spezifische Anforderungen werden in Abschnitt 7. 3 an Lüftungsanlagen von nichtgewerblichen Küchen und in Abschnitt 8 an Abluftleitungen von gewerblichen oder vergleichbaren Küchen, ausgenommen Kaltküchen, beschrieben.

Von daher soll an dieser Stelle eine Klärung des Begriffes "gewerbliche Küche" erfolgen. Wann ist die Verwendung des Wortes "gewerblich" korrekt? Das Wort "gewerblich" wird abhängig von seinem Kontext unterschiedlich verwendet. Das Steuerrecht kennt gewerbliche Tätigkeiten, hierbei handelt es sich laut der Definition des Gabler online Wirtschaftslexikon [5] um: "jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft und in freien Berufen". Auch andere selbstständige Arbeit wird im Steuerrecht nicht als gewerbliche Tätigkeit angesehen. In der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre versteht man unter einem Gewerbe "jede nicht naturgebundene Güterproduktion" und alle Handwerksbetriebe, aber keine Handelsbetriebe. Die im Steuerrecht und in der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre verwendete Begrifflichkeiten sind für die Klärung des Begriffes "gewerbliche Küche" in Regelwerken der Raumlufttechnik wenig hilfreich, da in den zuerst aufgeführten Gebieten viele Tätigkeiten nicht als gewerblich angesehen werden.

Ihr braucht euch da gar nichts leisten. Sofern es nicht im Bereich des möglicherweise vorhandenen Feuerwehrvereins, sondern um eine Notwendigkeit für den Unterhalt der Feuerwehr selbst dienst muss die Gemeinde das zahlen (auch den Fachberater). Viel Erfolg. Da hast Du ganz genau genommen vollkommen recht! Allerdings ist eine Küche kein "notwendiges" Einsatzmittel, die Verpflegung kann auch durch eine Gaststätte oder einen entsprechen Zug bereit gestellt werden. Je nach Kommune kannst froh sein, wenn der Umbau als solches genehmigt wird, ohne dass auch nur ein Cent an Geld fließt. Den Tip von Gringo finde ich gut, für die Feuerwehr gibt es sicherlich den ein oder anderen Tip vom entsprechenden Fachplaner oder auch vom zuständigen Amt auf Kreisebene kostenlos. Und irgendwo in der nähe gibt es doch sicher eine Wache, die eine Küche hat, welche ihr euch mal ansehen könnt. Kameradschaftliche Grüße Holger

Hierunter fallen auch Schulen, Kindertagesstätten und Weiterbildungszentren – also auch Küchen, mit deren Betrieb unter Umständen keine Gewinnabsichten verbunden sind. Hiervon ausgenommen sind Küchen in Privathaushalten, in Vereinen ohne angestelltes Küchenpersonal, Küchen die ausschließlich durch Selbstständige betrieben werden und Küchen außerhalb von Gebäuden im Sinne der Musterbauordnung, zum Beispiel Küchen in Containern oder Foodtrucks. Lüftungsanlagen in Küchen dienen dem Arbeitsschutz und sollen dort ein zumindest akzeptables Raumklima erzeugen. Ein bei der Planung einer Küchenlüftungsanlage zu beachtender Wert in der Euronorm und der VDI-Richtlinie ist die Gesamtanschlußleistung der in der Küche installierten wärme- und feuchteabgebenden Geräte. Ab einer Gesamtanschlußleistung von 25 KW der wärme- und feuchteabgebenden Geräte sind maschinelle Abluftanlagen und Zuluftanlagen mit gefilterter und erwärmter Außenluft zwingend erforderlich. Bezüglich der Anforderungen an die Wärmerückgewinnung ist zu beachten, dass es sich bei Küchenlüftungsanlagen nicht um prozesslufttechnische Anlagen [6] handelt, wie an mancher Stelle immer wieder behauptet wird.