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Stundenberechnung Bei Krankheit Im Schichtdienst

So gilt eben auch, wenn du Montag 4 Stunden hättest und bist krank, werden für den Montag die 4 Stunden gerechnet. Nicht mehr und nicht weniger. BR-Forum: Krank,Gutschrift geleisteter Stunden? | W.A.F.. Anders wird es erst bei längerer Krankheit, sobald die Dienste dann verändert werden. Dann wird in der neuen Planung ein Durchschnitt genommen. Sonst käme man in ein Minus. Selbst beim Urlaub ist es so, dass in einer 5-Tage-Woche für die Wochenenddienste ja Urlaubstage genommen werden. Altenpflegeassistentin stationäre Altenpflege Einjährige Ausbildung Pflegeassistentin Alten- und Krankenpflege mit Ausbildung als Alltagsbegleiterin §87b, jetzt 53c

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4 oder 6 Std. berechnet) #14 Wenn sie aber am Wochenende hätte volle Schichten arbeiten müssen und dieses nun nur anteilig berechnet wird entstehen der Pflegekraft daruch Nachteile... sie macht Minusstunden - und das darf nicht sein. Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst online. Beispiel Dienst von Freitag bis Sonntag in vollen schichten von 7, 5h / Dienst. Krankmeldung kommt am Donnerstag bis einschließlich Montag bei einer 5ß% Kraft. Geplant: 3x7, 5 Stunden = 22, 5 Stunden Arbeitszeit (Donnerstag und Montag frei) Bei der Anteiligen Berechnung nach 5-Tage Woche dann 3, 75 Stunden pro Wochenarbeitstag komme ich selbst dann wenn ich das Wochenende mitrechne auf maximal 5x 3, 75 Stunden = 18, 75 Stunden - der Mitarbeiterin fehlen 3, 75 Stunden die sie dann nacharbeiten müsste. Je kleiner der Teilzeitvertrag ist desto krasser wird das Missverhältnis - meist würde dann der AG noch am liebsten das WE gar nicht berechnen - da kommen dann nur 3x 3, 75 berechnete Stunden raus - alles zu Ungunsten des Arbeitgebers Das gleicht sich auch nicht zwingend dann aus, wenn ein MA mal im überwiegenden Frei krank ist und dann Stunden bekommen müsste.

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Anrechnung von Ausfallzeiten nach Durchschnittsprinzip Eine vollkontinuierlich laufende Produktion wird mit 4 Schichtgruppen besetzt; innerhalb von 4 Wochen sind 21 Schichten mit je 8 Stunden anzurechnender Arbeitszeit abzuleisten. Bei einer tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit von 37, 5 Stunden beträgt hier die durchschnittlich auf eine Schicht entfallende anteilige Vertragsarbeitszeit 7, 14 Stunden (37, 5 [Stunden/Woche] x 4 [Wochen]: 21 [Schichten] = 7, 14 Stunden = 7 Stunden 8 Minuten). Krank ist wie gearbeitet - Schichtplan-Fibel für Betroffene. An einem Krankheitstag wird dem erkrankten Mitarbeiter nicht die ausfallende Arbeitszeit (8, 0 Stunden), sondern nur der auf einen planmäßigen Arbeitstag entfallende Durchschnittswert (7, 14 Stunden) angerechnet. Erkrankt der Mitarbeiter an einem Tag, den der Arbeitgeber etwa im Rahmen einer betrieblichen Regelung zur An- und Absage von Schichten als Freischicht eingeplant hatte, so erhält er auch an diesem Tag 7, 14 Stunden. Zwar hat der Mitarbeiter an diesem Tag streng genommen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da die Arbeit nicht wegen der Krankheit, sondern wegen der Schichtabsage ausfällt.

1 Antwort Community-Experte Arbeitsrecht Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit erfolgt nach dem Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, der AN muss so bezahlt werden, als hätte er ohne die Krankheit gearbeitet. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird auf den Durchschnitt der letzten zwölf Monate abgestellt. Bei Schichtarbeit, die ja im voraus feststeht, muss aber die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit bezahlt werden. Ich zitiere mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst in english. Dr. Peter Wedde zum § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts): "AN sollen nach der gesetzgeberischen Intention im Krankheitsfall das Arbeitsentgelt erhalten, das ihnen bei Erbringung der Arbeitsleistung zugestanden hätte. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das AN in der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Es ist insoweit auf die individuelle Arbeitszeitsituation abzustellen (BAG 26. 6. 2002, DB 02, 2439). Konkret ist die Arbeitszeit zu berücksichtigen, die sich aus den individuellen Verhältnissen ableitet, die für einzelne AN gelten, nicht aber die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit, die allgemein für die Belegschaft gilt.