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Standort: Wasserverband Strausberg-Erkner Straße: Am Wasserwerk 1 PLZ Ort: 15344 Strausberg Ansprechpartner: Position: Verbandsvorsteher Vorname: André Nachname: Bähler (Postfachanschrift: 11 48, 15331 Strausberg) Telefon: 03341 343-0 Fax: 03341 343-104 E-Mail: info@ ­ LeitwegID: 12-121092720717435-49 Karte Zuletzt aktualisiert: 30. 09. 2021 Seite drucken

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Regenarme Winter, heiße, dürre Sommer: Brandenburg geht das Wasser aus. Jetzt will der erste Versorger das Wasser für Privatverbraucher und Betriebe rationieren. Viele Einwohner sind empört. Am Mittwochabend beschloss der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE): Die Wasser-Bezugsmenge pro Jahr oder Monat kann künftig begrenzt, bestimmte Verwendungszwecke zeitweise verboten werden. Das Befüllen von Pools oder Rasensprengen soll teurer werden. Betroffen: rund 170. 000 Menschen. So stimmten 13 der 16 Mitgliedsgemeinden dafür, auch die Stadt Erkner. Bürgermeister Henryk Pilz (56, CDU): "Wir wollen den Durchschnittsverbrauch pro Grundstück und Personenzahl ermitteln. Wer mehr Wasser bezieht, soll dafür deutlich mehr bezahlen. " Rudi Siebert (74) aus Fredersdorf: "Ich habe einen Garten mit Pool. Wir müssen dann draufzahlen. Ich halte gar nichts von der Wasser-Rationierung" (Foto: Olaf Selchow) Seine Begründung: "Trinkwasser ist Daseinsvorsorge. Wir wollen es für die Bürger schützen. " Bei Unternehmen soll sich die Wassermenge nach dem Gewerbe richten, sagt Pilz, "was nicht dem Nutzungszweck entspricht, muss teurer werden. "

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Durch bereits bestehende Flächennutzungspläne und Verdichtung in den Gemeinden werden Reserven gänzlich ausgeschöpft. Für alle weiteren Projekte fehlen derzeit Grundwasserentnahmemengen. Der Verband hofft, dass das Umweltministerium die Förderung weiterer Wassermengen genehmigt. Werde die vereinbarte Menge bei Privathaushalten überschritten, werde der Haupthahn aber nicht zugedreht und drohe kein Stopp der Wasserversorgung, sagte Ponesky. Die Trinkwasserversorgung sei rechtlich gesichert. Möglich seien dann aber Ordnungs- oder Bußgelder - diesen Weg wolle der Verband aber nicht gehen. In der Begründung eines Urteils zu einem Streit um Wassermengen im Bereich des WSE hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) geschrieben, dass trotz einer sinkenden Tendenz der Grundwasserbestände von einer ausreichenden Deckung der Entnahmemengen ausgegangen werde. Das Gericht hatte die Bewilligung für eine Wasserentnahme im Wasserwerk Eggersdorf aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt. Das Land duldet aber die Wasserförderung in voller Höhe weiter.