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Montags: 8:00 – 18:00 Uhr Dienstags: 8:00 – 18:00 Uhr Mittwochs: 8:00 – 17:00 Uhr Donnerstags: 8:00 – 18:00 Uhr Freitags: 8:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung. Achtung: Am 13. 05. 2022 ist die Praxis aufgrund eines Betriebsausfluges bereits ab 12:00 geschlossen. Kontaktieren Sie uns Terminvereinbarung Damit Sie möglichst kurze Wartezeiten haben, bitten wir Sie, Ihre Termine rechtzeitig zu vereinbaren. Durch unvorhersehbare Zwischenfälle oder Notfälle kann es zu Terminverschiebungen kommen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich eine halbe Stunde vor dem vereinbarten Termin telefonisch nach Verzögerungen zu erkundigen, um gegebenenfalls etwas später zu kommen. In der Urlaubszeit vertreten sich Frau Dr. Wechseljahre | Frauenärztin Dr. med. Dorothe Müller. Müller-Allroggen, Frau Dr. Liebrand, Fr. Wegener und Frau Dr. Schäfers gegenseitig. So ist gewährleistet, dass unsere Praxis auch in den Ferien nahezu immer geöffnet ist. Bitte denken Sie daran zum vereinbarten Termin Ihre Versichertenkarte mitzubringen.
Frauenärztin Dr. med. Sabine Müller Dr. Sabine Müller Frauenarztpraxis Neue Adresse! Oldenburger Str. 37, 10551 Berlin Tel: 030 - 288 83 52 90 Fax: 030 - 288 83 52 920 Bitte vereinbaren Sie einen Termin U-Bahn 9 Turmstraße oder Birkenstr. Bus M27-TXL-101-123 Öffnungszeiten: Montag 10-18 Uhr Dienstag 8-14 Uhr Mittwoch 8-13 Uhr Donnerstag 10-18 Uhr Freitag Op. und nach Vereinbarung Am 27. 5. haben wir geschlossen. Lageplan in GoogleMaps und Haltestelleninformation der BVG
Wenn Sie schwanger sind, bezahlt die Krankenkasse die Kosten der regulären Kontrolluntersuchungen, Geburt, Nachkontrolle und Stillberatung. Die Kosten für die Geburt – im Spital, im Geburtshaus oder für die Hausgeburt – werden auch übernommen. Zu den bezahlten Kontrolluntersuchungen gehören: zwei Ultraschalluntersuchungen bei einer normalen Schwangerschaft Ersttrimestertest (ETT) zur Abklärung des Risikos der Trisomien 21, 18, 13 Nicht-invasiver Pränatal-Test (NIPT), wenn das Risiko im ETT höher als 1:1000 ist. Bei höherem Risiko werden auch die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) und die Plazentauntersuchung (Chorionbiopsie) vergütet. Bei Schwangerschaft gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt, ausgenommen: Komplikationen während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen gelten weiterhin als Krankheit. Die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) bleibt während diesem Zeitraum der Schwangerschaft bestehen. Steht das Spital / Geburtshaus Ihrer Wahl nicht auf der Liste des Wohnsitzkantons, sollten Sie die Deckung der Kosten mit Ihrer Krankenkasse überprüfen.