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Dr. med Christiana Brasse FACHÄRZTIN FÜR FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE GYNÄKOLOGISCHE ONKOLOGIE GYN. ENDOKRINOLOGIE UND FORTPFLANZUNGSMEDIZIN ULTRASCHALLDIAGNOSTIK STUFE (DEGUM II) Dr. med Rudolf Brasse FACHARZT FÜR FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE GYNÄKOLOGISCHE ONKOLOGIE GYN. ENDOKRINOLOGIE UND FORTPFLANZUNGSMEDIZIN SPEZIELLE GEBURTSHILFE UND PRAENATALMEDIZIN SPEZIELLE OPERATIVE GYNÄKOLOGIE STUFE (DEGUM II) STAMMPRAXIS: Neuer Platz 4 • 33098 Paderborn • 0 52 51 - 2 40 93 FILIALPRAXIS: Detmolderstr. Neuer platz 4 paderborn map. 141 • 33175 Bad Lippspringe • 0 52 52 - 98 98 70
Praxis für Kinder und Jugendliche in Paderborn Kontaktinformationen Dr. med. Burkhard Hebing Gesetzliche Berufsbezeichnungen: Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde Land in dem diese verliehen wurde: Deutschland Dr. Jörn Lorenz Gröbel Neuer Platz 4 33098 Paderborn Telefon: 05251 25817 Fax: 05251 25813 E-Mail: Die nachstehenden Verlinkungen führen Sie zu der Webseite der angegebenen (Landes-)Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Auf der Webseite der (Landes-)Ärztekammer finden Sie auch die geltenden berufsrechtlichen Regelungen. Ärztekammer Westfalen-Lippe Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Haftungsauschluss Die Inhalte auf der Webseite wurden sorgfältig überprüft und beruhen auf dem jeweils aktuellen Stand. Der Anbieter behält sich vor, die eingestellten Daten und Informationen jederzeit und ohne Vorankündigung zu bearbeiten und zu aktualisieren. Gynäkologisch-Onkologische Praxis Dres. Brasse - Frauenarzt: Gynäkologie - Onkologie - Frauenheilkunde - Geburtshilfe - Startseite. Trotz ständiger Überarbeitung der Webseite kann keine Haftung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Öffnungszeiten Montag - Freitag: 08:30 bis 19:00 Uhr Samstag: 09:00 bis 18:00 Uhr Sonntag: 12:00 bis 17:00 Uhr
Haftung des Arbeitgebers droht! Immer dann, wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellt, entstehen Haftungsrisiken, die oftmals nicht bekannt sind. Zur Vermeidung dieser Haftung ist immer zu klären, ob der Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ansonsten kann es problematisch werden: Das Unternehmen riskiert aufgrund der sog. Halterhaftung den Versicherungsschutz und der Arbeitgeber mitunter eine Freiheits- oder Geldstrafe. Was sagt das Gesetz? Die gesetzliche Regelung zur Halterhaftung ist im Straßenverkehrsgesetz zu finden: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. Führerscheinkontrolle: Neue Schlüsselzahl im Führerschein. " Eine fahrlässige Begehung ist für die Erfüllung des Straftatbestands bereits ausreichend!
Liegt kein Vorsatz, sondern Fahrlässigkeit vor, werden die maximale Geldstrafe auf bis zu 180 Tagessätzen und die maximale Freiheitsstrafe auf bis zu sechs Monaten reduziert. Wie kann ich mich vor stafrechtlichen Konsequenzen der Halterhaftung schützen? Um sicherzugehen, dass der Fuhrparkbetreiber sein Fahrzeug einer Person überlässt, die über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und kein Fahrverbot besteht, sollte er sich regelmäßig den Führerschein zeigen lassen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten dies zu dokumentieren. Zum einen kann der nach § 21 StVG Halter die Führerscheinprüfung per Papier durchführen. Bei dieser Methode sollte der Fuhrparkbetreiber detailliert dokumentieren, wann ihm das Dokument vorgelegt worden ist und am besten dies mit einer Kopie des Führerscheins belegen. Bei dieser Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass gerade bei großen Fuhrparks Fahrer übersehen werden können. Deutlich angenehmer ist eine Führerscheinkontrolle auf elektronischem Wege. Dabei hat sich die Methode des einlesbaren RFID-Chips (Radio Frequency Identification) durchgesetzt.