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Damit verbleibt als Anwendungsfall für einen Haftungsausschluss die fahrlässige Falschangabe. Hierbei unterscheidet der Jurist zwischen leichter Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Da im Falle der groben Fahrlässigkeit ein Haftungsausschluss zumindest durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht möglich ist (vgl. § 309 Ziffer 7 lit b. BGB), verbleibt faktisch als Anwendungsfall einer möglichen Haftungsbeschränkung die leicht fahrlässige Falschangabe. Die Haftung für leicht fahrlässige Falschangaben kann durch entsprechende AGB-Gestaltung ausgeschlossen werden. Achtung: Dringend abzuraten ist von einem generellen Ausschluss in den AGBs, da dies nicht zulässig ist und in der Regel – mangels korrekter Formulierung – die gesamte Klausel unwirksam macht – also auch den Ausschluss bei leichter Fahrlässigkeit. Fazit: Makler haftet in der Regel nicht Regelmäßig haftet der Makler nicht für fehlerhafte Wohnflächenangaben. Für leicht fahrlässige Falschangaben kann die Haftung ausgeschlossen werden.
Der Makler selbst ist nur verpflichtet den Kunden auf die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung hinzuweisen. Wie kann ich als Makler sichergehen, dass mir ein Antrag später nicht "um die Ohren fliegt", wenn der Kunde einen Fehler gemacht hat? Jens Reichow: Der Makler sollte den Kunden die Gesundheitsfragen unbedingt selbst lesen und beantworten lassen. Dabei sollte der Makler auch auf den Hinweis des Versicherers im Antrag über die Bedeutung der Antragsfragen und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung hinweisen. Herr Reichow, vielen Dank für Ihre Ausführungen! Jens Reichow: Gerne jederzeit wieder! Vor unangenehmen Haftungsfragen schützt auch eine gute Beratungsdokumentation. Dazu gibt Experte Jens Reichow Tipps in diesem Beitrag auf. Titelbild: © jacqueline macou /pixabay
Württembergische Versicherung: Macht ein Makler wissentlich falsche Angaben über ein Gebäude, das er verkauft, wird dieses Verhalten grundsätzlich dem Verkäufer zugerechnet. Doch es gibt Ausnahmen, wie die Wüstenrot Bausparkasse mitteilt. Sie verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Fallbeispiel Im entschiedenen Fall hatte der Verkäufer eines Wohnhauses bereits vor Vertragsabschluss auf die nicht völlige Trockenlegung des Objekts aufmerksam gemacht, was der Makler in seinem Exposé jedoch verschwieg. Als nach dem Verkauf Schimmel- und andere Feuchtigkeitsschäden auftraten, mussten die Käufer mehr als 17. 000 Euro aufwenden, um diese zu beseitigen. Hierfür forderten sie Ersatz vom Verkäufer. Bechluss Laut Beschluss des Bundesgerichtshofs konnten die Falschangaben des Maklers unter diesen Umständen jedoch nicht dem Verkäufer zugerechnet werden. Er hob ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz auf, Az. :V ZR 245/14, und verwies den Fall zur genauen Klärung des Sachverhalts durch ein Beweissicherungsverfahren dorthin zurück.
Ein Makler-Exposé informiert über die Eigenschaften der Immobilie, wie z. B. Grundstücksgröße, Wohnfläche oder Baujahr. Der Kaufinteressent kann so wichtige Informationen bereits vor der Besichtigung über die Immobilie erhalten und davon seine Kaufentscheidung abhängig machen. Angaben im Exposé sind vertraglich geschuldete Beschaffenheit Der BGH entschied mit Urteil vom 19. 01. 2018 ( V ZR 256/16), dass zur vertraglich geschuldeten Beschaffenheit auch solche Eigenschaften gehören, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen (des Maklers) erwarten darf. Er stellte außerdem klar, dass ein im Kaufvertrag vereinbarter Haftungsausschluss nicht greift, wenn die Mängel arglistig verschwiegen werden. Exposé muss richtig sein Der Kaufinteressent darf zudem darauf vertrauen, dass alle Informationen in einem Exposé der Wahrheit entsprechen. Der Makler muss, sollte dies einmal nicht der Fall sein, den potenziellen Käufer unverzüglich auf Fehler hinweisen und im Exposé korrigieren.
Er hat diesen verwirkt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch scheitert häufig. Wer einen Schadensersatzanspruch geltend macht muss nämlich einen Schaden darlegen und beweisen. Die lineare Hochrechnung des Kaufpreises anhand der vermeintlichen Quadratmeterzahlt reicht den Gerichten in der Regel nicht aus. Der getäuschte Käufer muss vielmehr nachweisen, dass er – hätte er die wahre Wohnfläche gekannt - ein vergleichbares, preisgünstigeres Haus gekauft hätte, oder er den Verkäufer des Hauses weiter im Preis hätte herunterhandeln können. In diesem Fall kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Makler in Höhe der Differenz der beiden Kaufpreise bestehen. Achtung: Etwas anderes gilt, wenn die Wohnflächenangabe vom Makler garantiert wird. Hier neigen die Gerichte zu einer wesentlich käuferfreundlicheren Betrachtung. Kann die Haftung vermieden werden? Da sich eine unrichtige Wohnflächenangabe nicht immer ausschließen lässt, tun Makler gut daran, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Fest steht zunächst, dass eine Haftung für folgende Fälle keinesfalls im Voraus ausgeschlossen werden kann: Der Makler gibt eine Garantie über die Wohnflächenangabe ab ODER Der Makler trifft vorsätzlich (d. h. wissentlich und wollentlich) falsche Aussagen (Achtung: hierunter fallen regelmäßig auch "Behauptungen ins Blaue hinein" ODER Der Makler schließt eine Haftung generell aus.
StockFood Nährwerte pro Person ca. Schwierigkeit Fit-Faktor eiweißbetont Gesund weil... Diese würzige Miso-Ramensuppe besticht mit knackigem Spinat, zartem Schweinefilet und wachsweich gekochtem Ei. Ingwer und Chili heizen ordentlich ein und kurbeln den Stoffwechsel an. Zutaten Das brauchst du: 1 Stück (ca. 3 cm) frischer Ingwer 1 Knoblauchzehe 1 –2 rote Chilischoten 75 g Babyblattspinat 80 g Mungobohnensprossen 2 Möhren 100 g Champignons 2 Lauchzwiebeln 4 EL Öl 2 TL Gemüsebrühe (instant) 4 EL Sojasoße 2 EL Reiswein 2 EL Misopaste 400 g Schweinefilet (Stück) Salz, Pfeffer 250 g Ramennudeln 4 Eier (Gr. M) Speichere deine Einkaufsliste direkt in der BRING App. Was ist BRING? Zubereitung Ingwer und Knoblauch schälen, fein hacken. Ramen mit ei rezept von. Chili waschen, putzen und in Ringe schneiden. Vorsicht, scharf! Solltest du sehr schärfeempfindlich sein, dann entferne lieber die Kerne. Spinat und Sprossen verlesen, in einem Sieb waschen und abtropfen lassen. Möhren putzen, schälen und in sehr feine Stifte schneiden.
Hähnchenfleisch abspülen und trocken tupfen. 2 EL Sesamöl in einem Topf erhitzen. Hähnchen darin ringsum bei mittlerer Hitze 6 Minuten anbraten. Mit Reisessig ablöschen, 200 ml Wasser und 2 EL Sojasauce unterrühren und 6–8 Minuten weitergaren. 2. Inzwischen Brokkoli putzen, in kleine Röschen teilen, waschen und in kochendem Salzwasser in 4 Minuten bissfest garen. Bohnen waschen, putzen und ebenfalls in Salzwasser 6–8 Minuten kochen. 3. Ramen-Nudeln nach Packungsanleitung kochen, dann abgießen und abtropfen lassen. Eier in kochendem Wasser in 6 Minuten wachsweich kochen, dann kalt abschrecken. Chilischote putzen, waschen und in feine Ringe schneiden. Frühlingszwiebeln putzen, waschen und in dünne Ringe schneiden. Ramen-ei Rezepte | Chefkoch. Knoblauch und Ingwer schälen und in feine Scheiben schneiden. 1 EL Öl in einer Pfanne erhitzen. Knoblauch, Ingwer und Chili darin bei mittlerer Hitze 3 Minuten andünsten. Die Hälfte der Frühlingszwiebeln zufügen und 2 Minuten dünsten. 4. Hähnchenfleisch aus dem Topf nehmen und beiseitelegen.
Maultaschen mit Pesto Bananen-Mango-Smoothie-Bowl Thailändischer Hühnchen-Glasnudel-Salat Veganer Maultaschenburger Hähnchenbrust und Hähnchenkeulen im Rotweinfond mit Schmorgemüse Schweinelendchen in Pfifferlingrahmsoße mit Kartoffelnudeln Vorherige Seite Seite 1 Nächste Seite Startseite Rezepte