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Strafe Für Cannabisanbau

Sie sind hier Startseite » FAQ » Ich baue Cannabis zum Eigenbedarf an. Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich erwischt werde? Das hängt vor allem von der aufgefundenen Menge und den Begleitumständen ab. Bei größeren Mengen Cannabis wird eine Laboranalyse durchgeführt. Strafe für cannabis anbau. Werden dabei 7, 5 g reines THC oder mehr festgestellt, gilt eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe, in minderschweren Fällen 3 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Viel entscheidender für das eigentliche Strafmaß sind aber das Bundesland und der zuständige Richter. Die Urteile zum Eigenanbau in Deutschland schwanken daher zwischen Einstellungen wegen Geringfügigkeit und mehrjährigen Haftstrafen. Eine genaue Prognose von außen ist schlichtweg nicht möglich. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist bei solchen Verfahren daher im Normalfall dringend geboten. Die Grüne Hilfe kann bei der Vermittlung eines geeigneten Anwalts helfen. Das FAQ zu häufig gestellten Rechtsfragen entstand in Zusammenarbeit mit Markus Cronjäger, Rechtsanwalt und Mitglied des DHV-Rechtteams

  1. Ich baue Cannabis zum Eigenbedarf an. Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich erwischt werde? | Deutscher Hanfverband

Ich Baue Cannabis Zum Eigenbedarf An. Mit Welcher Strafe Muss Ich Rechnen, Wenn Ich Erwischt Werde? | Deutscher Hanfverband

1. Die o. g. §§ sind die Vorschriften des sog. Ich baue Cannabis zum Eigenbedarf an. Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich erwischt werde? | Deutscher Hanfverband. Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (kurz: Betäubungsmittelgesetzes bzw. BtMG). 2. Strafbar sind nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) der Anbau, der Besitz, und zwar auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis. Seit Februar 1998 ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar, wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THC-haltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind.

Die Strafe im konkreten Fall ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu zählen nicht zuletzt Vorstrafen in Form von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vor Gericht wird zudem die Frage eine große Rolle spielen, ob es sich wirklich nur um Cannabis-Anbau für den Eigenbedarf gehandelt hat. Hier ist es die Aufgabe des Strafverteidigers, alle Aspekte herauszuarbeiten, die für diese Annahme sprechen. Daneben ist auch die Höhe des THC-Gehalts der angebauten Pflanzen von Bedeutung für das Strafmaß. Geht der Cannabis-Anbau über den Eigenbedarf hinaus und wird damit ein gewerbsmäßiger Handel betrieben, droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Strafe für cannabis anbau in deutschland. Im Fall der Abgabe von Drogen an Minderjährige ist nach § 29a Abs. 1 ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr zu rechnen. Anbau von Cannabis: Gibt es eine Strafmilderung beim Anbau zum Eigenkonsum? § 29 Abs. 5 BtMG lässt die Möglichkeit für das Gericht zu, im Zusammenhang mit dem Umgang mit Betäubungsmitteln von einer Bestrafung abzusehen, wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt.