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Eheähnliche Gemeinschaft Referendariat

07. 2010, 14:24:00 Re: "eheähnliche Gemeinschaft" Beitrag von Strawberry » 04. 08. 2010, 17:26:24 also ich habe eine eidesstattliche Erklärung mitgeschickt, dass wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, eine Kopie des unbefrsiteten Arbeitsvertrages (beglaubigt) und die Meldbestätigungen von uns beiden. Die Sozialpunkte wurden bewilligt. Die Lehrer von morgen: Kampf um die Sozialpunkte – abi.de. Habe insgesamt 3 bekommen. Hoffentlich hilft dir das weiter. Liebe Grüße Katja01 Beiträge: 67 Registriert: 07. 2010, 9:19:02 Wohnort: NRW/Grundschule von Katja01 » 04. 2010, 20:47:14 ich hab auch einfach eine handschriftliche erklärung geschrieben nach dem muster "hiermit bestätigen wir, XY, geb am, wohnhaft Straße und AB, geb. am, wohnhaft Straße, dass wir unter oben genannter Anschrift in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Meldebescheinigungen liegen bei" und dann hat jeder unterschrieben. bei dem unbefristeten arbeitsverhältnis hab ich auszüge aus dem arbeitsvertrag mitgeschickt: die erste seite mit name des arbeitgebers und arbeitnehmers, die seite in der steht, dass unbefristet (steht ja meinst dannn indirekt im vertrag).

Eheähnliche Gemeinschaft - Referendar.De

Sissi88 Beiträge: 9 Registriert: 13. 05. 2013, 17:58:07 Eheähnliche Gemeinschaft Hallo, ich lebe seit 2 Jahren mit meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung und möchte daher mein Referendariat in der Gegend absolvieren (komme aus NRW) Nun schiele ich auf Sozialpunkte und möchte daher angeben, dass wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Dazu bedarf es einer,, Bescheinigung der Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass beide Personen unter der gegebenen Anschrift gemeldet sind". Kann ich die Meldebescheinigung von vor 2 Jahren (Anmeldung) einreichen oder sollte man eine aktuelle Bescheinigung vorlegen? Viele Grüße!! nrw31 Beiträge: 1001 Registriert: 11. 02. Informationen zum Eingabefeld. 2010, 21:39:33 Wohnort: NRW / Hochschulbereich Re: Eheähnliche Gemeinschaft Beitrag von nrw31 » 15. 2013, 16:55:02 Ich würde die Meldebescheinigung von damals sowie eine Kopie der Personalausweise inklusive Adressangabe (Rückseite) hinschicken. Das sollte genügen. Damit ist klar, dass Ihr nach wie vor dort gemeldet seid. cressi Beiträge: 301 Registriert: 21.

&Quot;Eheähnliche Gemeinschaft&Quot; - Referendar.De

Thema ignorieren #1 Hey! Ich möchte im Mai 2020 mein Referendariat beginnen und mir hierfür eine eheähnliche Gemeinschaft mit meinem Freund anerkennen lassen. Wir wohnen seit ca. 1 Jahr zusammen. Ich habe schon herausgefunden, dass ich eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, sowie eine Meldebescheinigung benötige. Hat jemand Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob die Meldebescheinigung aktuell sein muss? Oder kann ich auch eine Kopie der Bescheinigung vorlegen, welche ich beim Einzug bekommen habe? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Liebe Grüße! #2 Bewirbst du dich für NRW? #3 Es wird stets aktuelle Unterlagen benötigt. #4 Gibt es Sozialpunkte? Gleichgeschlechtliche Ehe ist doch möglich. Ein heterosexuelles unverheiratetes Paar bekommt doch keine Sozialpunkte oder? Wo ist mein Denkfehler? "eheähnliche Gemeinschaft" - Referendar.de. #5 Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es keine Sozialpunkte sondern nur für eine Ehe oder eine standesamtlich eingetragene Lebenspartnerschaft. Die einzureichenden Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als 3 Monate sein.

Die Lehrer Von Morgen: Kampf Um Die Sozialpunkte – Abi.De

Bzw. ich habe mich falsch ausgedrückt. Mir geht es doch nicht um den einen Punkt! Mir ist doch egal, wo ich welchen Seminarplatz bekomme. Mit dem einen Punkt - müsstet Ihr eigentlich alle wissen - ist nicht viel zu holen! Es geht darum, was zu tun ist, wenn ich mich trenne. DAS war meine Frage! Darüber hinaus solltet Ihr hier nicht urteilen, ob irgendetwas "scheinbar" ist oder wie meine moralischen Werte liegen. Das steht euch nicht zu. Vielen Dank für's Ihr toll als (angehende) Lehrer mit Beratungsfunktion... Hubselzwerg Beiträge: 2783 Registriert: 30. 08. 2008, 19:34:09 Wohnort: Niedersachsen Sek I Mathe und Physik von Hubselzwerg » 16. 2011, 17:52:52 Verstehe die moralische Keule gerade nicht. Mag ja sein, dass es einer tatsächlichen eheähnlichen Gemeinschaft widerspricht sich zu trennen (wegen in die Wolle kriegen). Aber... ich hab ja mal gehört, dass sogar Menschen mit Trauschein sich wieder trennen. Also, ich würde das Drumherum erstmal außen vorlassen. Was soll schon passieren? Da ihr ja sogar zusammen wohnt, wird man dir wohl kaum ankreiden können du hättest dir einen Punkt erschlichen.

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In den meisten BW, die ich losgeschickt habe, steht dann im Zusammenhang mit der Frage der Arbeitszeiten, dass die Betreuung gesichert ist. Aber manchmal habe ich dazu auch gar nix gesagt. Letztendlich wird dann die Frage sowieso spätestens im Gespräch aufkommen. Viel Glück & LG, TineTine von biologin » 01. 08. 2010, 18:19 Ah, also i. l. ist der offizielle Begriff? Danke! von TineTine » 02. 2010, 10:27 Nein, naürlich nicht.... Ich habe keine Ahnung, ob es dafür einen offiziellen Begriff überhaupt gibt.... Aber es spricht doch nichts gegen ein bißchen Kreativität, oder?!... Mir würde grad noch spontan fverh. einfallen... "fast verheiratet"... nee, mal im Ernst.... Offiziell gibt es nur ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet (sieht merkwürdig aus, schreib man das so???... ).... Wenn Du ledig nicht reinschreiben magst, dann lass Dir einfach etwas einfallen, wovon Du meinst, dass es für Dich OK ist und Du keine Probleme hast, die Frage danach in einen BW Gespräch zu beantworten.. Zumindest sehe ich das so... 6N_16V Beiträge: 39 Registriert: 02.

Aa) Eheähnliche Lebensgemeinschaft Und Beschützergaranten | Iurastudent.De

Referendariat in NRW Hallo ihr, angeregt durch das aktuelle Thema von Seraphea möchte ich auch meine Frage gerne stellen. Die betrifft allerdings das Einstellungsverfahren ins Referendariat. Ich studiere Latein/ kath. Theologie und möchte später danach gerne Lehrer werden. Frage ist jetzt: Wie ist das Einstellungsverfahren geregelt? Wird nach Masternote entschieden? Gibt es Fächerunterschiede? Denn ich würde (vielleicht fälschlicherweise) glauben, dass man im Referendariat mit Latein auch einen schlechteren Notendurchschnitt mitbringen kann als z. B. mit Deutsch. Wenn man sich für ein Studienseminar entscheidet, darf man sich dann die Schule aussuchen oder dort auch Wunschschulen angeben? Ist zwar noch nicht allzu nötig zu wissen, würde aber den Schleier des Nichtwissens ein wenig entschleiern! Und damit wäre meine Zukunft wieder ein wenig vorstellbarer! Liebe Grüße, StatistNr27 Referendarin09 📅 24. 09. 2012 18:05:55 Re: Referendariat in NRW Hallo StatistinNr27, also da muss ich deine Vorstellungen leider vernichten... Zuerst einmal kannst du dir den Seminarort nicht eigenständig aussuchen.

Du musst es nur ordentlich in deinem Schreiben verpacken. Lass dir das von deinem Pfarrer bescheinigen und natürlich ganz zum Schluß drauf schreiben, dass du wirklich viel Engagement zeigst und du deshalb für die Gemeinde sehr wichtig bist. Hat bei mir zumindest geklappt! Aber schön, dass du das nicht wegen den Sozialpunkten machst! Auch wenn die natürlich ganz nett sind! 1 Seite 1 von 2 2