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Insoweit Erfahrene Fachkraft Ausbildung Hessen

Die Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten und aus der Kindertagespflege haben zudem bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung eine "insoweit erfahrene Fachkraft" ("insoFa") hinzuzuziehen. Ziel und Aufgabe der "insoFa" ist es, mit den zuständigen Fachkräften eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, nach noch nicht ausgeschöpften Ressourcen sowie nach möglichen neuen Wegen des Herangehens an Problemlagen, die das Kindeswohl gefährden, zu suchen. Darüber hinaus hat die "insoFa" über mögliche Hilfen zu informieren sowie die fallzuständigen Fachkräfte weiterführend zu beraten. Dabei kommt dem Erkennen von fallspezifischen Grenzen sowie dem Umgang mit schwierigen Hilfeverläufen als auch einem erforderlichen Handeln bei einer "akuten" Kindeswohlgefährdung, ggf. einschließlich einer Überleitung ans Jugendamt, eine besondere Bedeutung und Beachtung zu und gehört ebenfalls zum Aufgabenprofil einer "insoFa". Auf der Basis neuer gesetzlicher Anforderungen (KJSG; 2021) werden den Teilnehmenden in vier (erweiterten) Modulen mit nun insgesamt 14 Tagen umfassend spezifische Kompetenzen der "insoweit erfahrenen Fachkraft" vermittelt.
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Zielgruppe/Zugang Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Beratungsauftrages bei Kindeswohlgefährdung als "insoweit erfahrene Fachkraft" (iseF) gemäß den Bestimmungen der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG übernehmen werden. Dazu gehören z.

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Neben Fachvorträgen und fachlichen Impulsen kommen der strukturierte fachliche Austausch, themenzentrierte Diskussionen, praktische Übungen anhand von Fallbeispielen/Fallbearbeitungen (Praxis-/Fallwerkstatt) sowie Lernzielkontrollen in Kleingruppen zum Einsatz. Materialien Für jeden Seminarblock werden umfangreiche Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Materialien bieten auch nach Abschluss des Kurses für die Teilnehmer/innen einen reichhaltigen fachlichen Fundus. Termine: 02. 09. 2021 09:00 Uhr- 03. 2021 17:00 Uhr 16. 2021 09:00 Uhr - 17. 2021 17:00 Uhr 07. 10. 2021 09:00 Uhr - 08. 2021 17:00 Uhr 18. 11. 2021 09:00 - 17:00 Uhr 24. 2021 09:00 - 17:00 Uhr Ihr Weiterbildungsteam: Petra Hofmann (Weiterbildungsleitung, Supervisionsangebot, Colloquium) Annett Kramer (Fachliche Inhalte, Lerngruppenleitung, Colloquium) Karin Nievelstein (Fachliche Inhalte, Lerngruppenleitung, Colloquium) Margarete Udolf (Inhalte Trauma & Bindung) und weitere Fachreferent*innen aus Justiz und Forensik Zertifikat Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz Unterrichtsart E-Learning Web-Seminar Anbieteradresse Kompetenzzentrum Traumapädagogik.

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Wann: Block I: 05. /06. 05. 2022, Block II: 02. /03. 06. 2022, Block III: 17. -19. 08. 2022, Kolloquium: 21. 10. 2022, Reflexionstag: 02. 03. 2023 Anmeldefrist: 20. 04. 2022 Uhrzeit je 10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag), 9:00 – 16:00 Uhr (2., ggf. 3. Tag) Veranstaltungsform: Online / Zoom Kosten: 1. 434, – € Teilnehmer*innen: Maximal 20 Voraussetzungen: PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung Anmelde Flyer Die Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) ist ein*e wichtige*r Akteur*in im Kinderschutz in der Beratung von Fachkräften, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. In diesem Kurs werden die verschiedenen Themenbereiche wie Rolle und Auftrag der Kinderschutzfachkraft (KSFK), rechtliche Grundlagen, medizinische Aspekte, Vertiefung der Gefährdungseinschätzung, Beteiligung von Kindern und Eltern, Kollegiale Beratung und die Gestaltung des Beratungsprozesses einer KSFK vermittelt. Es werden Anregungen zur Implementierung vor Ort und zur interdiziplinären Kooperation aufgegriffen sowie Neuerungen, die sich aus dem seit 06/2021 umzusetzenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergeben, insbesondere mit Blick auf Kinder mit Beeinträchtigung.

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Nr. 99069006000000 Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht? Sie sind z. B. Erzieher/in, Tagesmutter oder Tagesvater, Lehrerin oder Lehrer, Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Hebamme, Arzt/Ärztin Fußballtrainer oder Übungsleiter in einem anderen Verein, Ausbilder oder Kollegin/Kollege von Jugendlichen Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig. Die angesprochene insoweit erfahrene Fachkraft kann beim Jugendamt oder bei einer anderen Stelle, etwa einer Beratungsstelle, tätig sein.

Methoden Plenumsvortrag Gruppendiskussion Fallarbeit Rollenspiele