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Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu minimieren und beachten Sie dazu folgende Hinweise, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen wurden oder aus sonstigen Gründen beabsichtigen ein Justizgebäude aufzusuchen Wenn Sie sich in Absonderung bzw. Quarantäne begeben müssen, dürfen Sie das Land- und Amtsgericht Mainz sowie die Räumlichkeiten der Bewährungshilfe Mainz und Worms nicht betreten! Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwältin / Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Land- oder Amtsgericht Mainz geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Amtsgericht Mainz - immobilienpool.de. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben. Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, dürfen Sie das Land- und Amtsgericht Mainz sowie die Räumlichkeiten der Bewährungshilfe Mainz und Worms nur betreten, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind (3-G-Regelung) und eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards, namentlich KN95-Masken tragen.

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Im Sitzungssaal ist den Anweisungen der oder des Vorsitzenden zum Tragen oder Abnehmen der FFP2-Maske Folge zu leisten. Halten Sie sich beim Durchqueren der Flure und Begehen der Treppenhäuser möglichst weit rechts. Nutzen Sie im Wartebereich vor und in den Sitzungssälen nur die freigegebenen Sitzplätze. Die Nutzung der Fahrstühle ist immer nur einer Person erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Kinder und hilfsbedürftige Personen mit ihrer Begleitperson. Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnungen treffen. Die Hinweise und Regelungen für den Aufenthalt im Land- und Amtsgericht Mainz werden der aktuellen Entwicklung der Lage angepasst. Informieren Sie sich zeitnah vor Ihrem Termin über die aktuell gültigen Maßnahmen zur Abwehr der Corona- Pandemie. Diese finden Sie auf der Homepage des Land-bzw. Amtsgericht mainz zwangsversteigerungen termite.com. Amtsgerichts Mainz Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bedanken wir uns. » Weitere Infos Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

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Liegt der Nachweis dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.

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Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter: Bitte begrenzen Sie Ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend erforderliche Maß. Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter oder Verfahrensbevollmächtigter (Rechtsanwalt) zu einem Termin geladen sein, bitte wir Sie sich vor und nach Ihrem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten. Zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für sie können aber zusätzliche Beschränkungen bestehen. Amtsgericht mainz zwangsversteigerungen terminer. Sollten Sie das Gericht aus anderen Gründen aufsuchen wollen, bitte wir Sie zu prüfen, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen und auf einen persönlichen Besuch vor Ort verzichten können. Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1, 5 Metern zu anderen Personen. Auf dem Boden angebrachte Abstandsmarkierungen dienen Ihnen als Orientierungshilfe. Tragen Sie bei Ihrem Aufenthalt im Gebäude stets eine FFP2-Maske oder Maske des vergleichbaren Standards KN95.

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10% des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen. Barzahlung ist ausgeschlossen! Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch: 1. Rechtsanwalt wegen Betrugs vor Amtsgericht Trier - SWR Aktuell. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder 2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder 3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts 4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto: Postbank Ludwigshafen, SWIFT-BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE34 5451 0067 0025 3116 79 Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben: - Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht - Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung) Zusatz: Aufgrund von Buchungszeiten sollten solche Überweisungen zur eigenen Sicherheit spätestens 14 Tage vor dem Termin unter Angabe des Versteigerungsaktenzeichens erfolgen, da sonst der erforderliche Nachweis im Termin möglicherweise nicht vorliegt.