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Modifizierte Ertragswertmethode Beispiel

In der Regel wird hier ein Zeitraum von zwei Jahren unterstellt. Sind mehrere Ärzte in der Praxis tätig, ist der übertragbare Umsatz oder Gewinn durch die Anzahl der Gesellschafter zu teilen. So ergibt sich ein höherer Prognose-Multiplikator, der sich infolge einer höheren Patientenbindung durch die Bekanntheit des verbleibenden Arztes auf in der Regel zweieinhalb Jahre erhöht. Daneben können bei der Wertermittlung des ideellen Werts weitere Faktoren positiv oder negativ in die Berechnung mit einfließen. Die Bundesärztekammer geht davon aus, dass diese Faktoren den errechneten ideellen Wert nicht mehr als 20 Prozent verändern. Wie bei der modifizierten Ertragswertmethode ist der ideelle Praxiswert um den materiellen Praxiswert zu ergänzen. Das modifizierte Ertragswertverfahren. Eine Praxisanalyse durchführen Bei allen Verfahren sollte eine fundierte Praxisanalyse erfolgen, da jede zu bewertende Praxis besonders ist und nie einer Modellpraxis entspricht. Zu viele individuelle Parameter wirken auf den Wert der Praxis. Das Verhältnis von Kassen- zu Privatpatienten, der Ruf der Praxis und der Bekanntheitsgrad, die örtliche Lage oder die Praxiseinrichtung sind nur einige Aspekte, die den Wert der Praxis beeinflussen.

  1. Das modifizierte Ertragswertverfahren

Das Modifizierte Ertragswertverfahren

Um die Bewertungsergebnisse auf ein für Arzt- und Zahnarztpraxen gängiges Marktniveau zu bringen, wird daher im Rahmen der Gruppe der modifizierten Ertragswertmethoden der Kapitalisierungszeitraum begrenzt (übliche Werte liegen zwischen 2 und 5 Jahren). Die Festlegung dieses begrenzten Kapitalisierungszeitraumes (auch "Goodwill-Reichweite" genannt) erfordert eine Schätzung durch den jeweiligen Sachverständigen. Nur die Überschüsse dieses Ergebniszeitraumes werden im Rahmen des modifizierten Ertragswertverfahrens auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Im Rahmen der sogenannten "modifizierten Ertragswertmethode" muss zu dem so errechneten Ertragswert abweichend vom klassischen Ertragswertverfahren noch der abgezinste Wert des betriebsnotwendigen Sachanlagevermögens hinzu gerechnet werden. In der modifizierten Ertragswertmethode wird der Unternehmenswert "U" damit nach der folgenden Formel errechnet: BV = Betriebsnotwendiges Vermögen der Praxis FÜ = Finanzielle Überschüsse pro Jahr U = Unternehmenswert i = Kapitalisierungszinssatz t = Periodenindex T = Begrenzter Kapitalisierungszeitraum

Dazu gehören etwa der Ruf, das Ansehen und medizinisches Know-How des Praxisinhabers. Sie müssen bei der Praxisbewertung herausgerechnet werden. Im Zweifelsfall muss ein Gutachter bewerten, wie hoch diese individuelle Leistung ist. Das bestätigte auch das Gericht: Diese Werte bestimmen ebenfalls den Goodwill, gehören nach BGH-Meinung aber nicht in den Zugewinn. Allerdings gibt es einen Haken und der kann den Arzt bei der Praxisabgabe teuer zu stehen kommen. Praxisbewertung wird zu hoch angesetzt In seinen Entscheidungen betont der BGH, die Bewertung dürfe nur stichtagsbezogen erfolgen. Dabei soll sie für die Zukunft auch Ereignisse mitberücksichtigen, deren Wurzeln in der Vergangenheit liegen. Basis für die Praxisbewertung sind somit die Gewinne der letzten drei bis fünf Jahre, die allerdings zu bereinigen sind. Vom übertragbaren "Goodwill im Rahmen der modifizierten Ertragswertmethode" sei ein Arztlohn abzusetzen, der sich an den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers orientiert.