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Nach dem Tarifvertrag für das Friseurhandwerk im Februar wurde nun ein zweiter Tarifvertrag im Land Baden-Württemberg für allgemeinverbindlich erklärt: Der Tarifausschuss des Landeswirtschaftsministeriums folgte dem gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes. Der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg wird rückwirkend ab 1. Januar 2019 für alle Unternehmen der Branche im Land verbindlich. Martin Gross, Landesbezirksleiter: "Es ist gut, dass die fairen Arbeitgeber in dieser Branche weiter gemeinsam mit uns Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten nicht zulassen. " Mit dem heutigen Beschluss des Ausschusses wird mit der Verkündigung der Allgemeinverbindlichkeit durch das Ministerium ab 1. Januar 2019 für die Beschäftigten im baden-württembergischen Sicherheitsgewerbe der Tarifvertrag bis auf wenige Ausnahmen verbindlich. Tarifrunde 2020: Öffentlicher Dienst TVöD und Metall- und Elektroindustrie. Ausgenommen ist unter anderem die Bezahlung der Bewachung der Kernkraftwerke sowie der Kraftwerke im Rückbau. Gross: "Die Allgemeinverbindlichkeit ist ein bewährtes Instrument zur Stärkung der Tarifbindung, und auch nötig, solange Tarifflucht sogar von Arbeitgeberverbänden unterstützt wird, wie beispielsweise im baden-württembergischen Einzelhandel.
Ihr kennt das, dem Chef geht's ja bekanntlich immer schlecht – zumindest in Tarifverhandlungen. Vergleicht man die Bewachungsbranche einmal mit dem ebenfalls durch Corona schwer getroffenen Gastwirtschaftsgewerbe, dann stellt man fest: Dort haben einige Arbeitgeber die Zeichen der Zeit erkannt und mit unserer Schwestergewerkschaft NGG deutliche Tarifsteigerungen um 5% vereinbart. Ob der BDSW die Zeichen der Zeit erkannt hat, sehen wir dann frühestens zum Jahresende, wenn der derzeitige Entgelttarifvertrag frühestens neu verhandelt werden kann. Zwar suchen die Sicherheitsfirmen händeringend nach Personal, in der Vergangenheit war dies jedoch auch kaum anders und hat die Arbeitgeber trotzdem nicht dazu motivieren können, von sich aus bessere Löhne zu zahlen. Und was ist mit dem Mindestlohn? Tariferhöhung bewachungsgewerbe 2010 qui me suit. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 9, 82 Euro und wird am 1. Juli 2022 auf 10, 45 Euro steigen. Wir liegen in der Bewachung bei der niedrigsten Entgeltgruppe (EG II 1 "Objektschutzdienst") mit 11, 30 Euro deutlich darüber.
Nicht selten wurden die Beschäftigten dort nach der untersten Lohngruppe bezahlt, die bei 9, 70 Euro lag. Tariferhöhung bewachungsgewerbe 2019 professional. 2017 erhalten sie 11, 24 Euro und ein Jahr später 11, 97 Euro. Für die Sicherheitskräfte an den Flughäfen wurde ein deutlicher Schritt hin zur Angleichung der Personen- und Warenkontrolle an die Löhne der Passagierkontrolleure erreicht, deren Stundenlohn auf 17, 05 Euro angehoben wurde. Den Mindestanspruch der monatlichen Arbeitszeit erhöhten die Tarifvertragsparteien von 160 auf 173 Stunden, was bares Geld für die Beschäftigten bedeutet.