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Ziel der Notarkasse ist es, den Verlauf der Ausbildung möglichst reibungslos, effektiv und angenehm zu gestalten. Inspektor im Notardienst wird man durch eine berufliche Weiterbildung, die auf dem anerkannten Ausbildungsberuf des Notarfachangestellten aufbaut. Inspektoren sind als fachkundige und leitende Mitarbeiter ein unverzichtbarer Bestandteil des Notariats in Bayern und in der Pfalz. Die Notarkasse bildet besonders qualifizierte Notarfachangestellte zu Inspektoren im Notardienst weiter. Die Weiterbildung dauert 3 Jahre. "Der Umgang und die Zusammenarbeit mit Menschen bereiten uns viel Freude. " Patrick, 25, Inspektor im Notardienst und Daniela, 21, Auszubildende im 3. Lehrjahr "Mich überzeugt das gute Gehalt in einem krisensicheren Beruf" Simon, 22, Inspektoranwärter Sie beginnen Ihre Ausbildung bei einem Notar. Notarstellen können Sie hier finden: Die Ausbildung zum Notarfachangestellten dauert in der Regel 3 Jahre. Der Berufsschulunterricht findet im ersten Lehrjahr an den örtlichen Berufsschulen statt und im zweiten sowie dritten Lehrjahr für alle Azubis in der Berufsschule in München.
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Sie beschleunigen die Bearbeitung erheblich, wenn Sie uns diese mit den nachstehenden Formularen zukommen lassen. Für Vorgänge, zu denen kein Formular zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht GmbH-Gründung (PDF-Download) Immobilienschenkungen, Vermögensnachfolge, Familien- und Erbrecht Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung (PDF-Download) Wirtschaftsjurist (LL. B., oder vergleichbar) (m/w/d) Notare Michelfeit & Moes Paul Michelfeit Prof. Dr. Christoph Moes Moritzplatz 4 86150 Augsburg Telefon: (0821) 34 44 87 – 0 Telefax: (0821) 34 44 87 – 23 Email: Öffnungszeiten Mo 8. 15 bis 12. 00 und 13. 00 bis 17. 30 Di 8. 30 Mi 8. 30 Do 8. 30 Fr 8. 00 bis 16. 00 Termine mit dem Notar persönlich erhalten Sie – auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten – nach telefonischer Vereinbarung. Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Wenn Sie ein besonderes Anliegen haben, zu dem Formulare zur Verfügung stehen, dann nutzen Sie bitte diese.
Ablauf der Ausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre, kann aber verkürzt werden, wenn wegen einer früheren Ausbildung oder aus sonstigen Gründen die Ausbildung voraussichtlich in kürzerer Zeit erfolgreich beendet werden kann. Im ersten Ausbildungsjahr ist die Ausbildung der Notarfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gleich. Im zweiten und dritten Jahr werden dann die in den unterschiedlichen Berufen erforderlichen Fachkenntnisse gesondert vermittelt. Im ersten Jahr lernen die Auszubildenden vor allem die Grundsätze der Büropraxis, der Büroorganisation und der Rechtsordnung kennen. Im zweiten und dritten Jahr steht zum einen die Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus verschiedenen Rechtsgebieten (z. B. bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht) im Vordergrund. Zum anderen arbeiten die Auszubildenden im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars sowie bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten mit und erstellen Kostenrechnungen.
Notarielle Regelungen haben oft Bedeutung für viele Jahre und gar Jahrzehnte. Inspektoren und Inspektorinnen pflegen vielfältige Kontakte mit Rat und Recht suchenden Bürgern, Gesellschaften und Institutionen – mündlich und schriftlich, im persönlichen Gespräch und telefonisch. Sie erörtern mit den Beteiligten deren rechtliche Vorhaben, Erwartungen und Wünsche. Die Sachverhaltsaufklärung ist oftmals eine schwierige Aufgabe. Sie beraten die Rechtsuchenden über bestehende Möglichkeiten und stellen falsche rechtliche Vorstellungen richtig. Kontaktfähigkeit, sprachliche Gewandtheit und die Fähigkeit, die für Laien oft schwer nachvollziehbaren rechtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse verständlich zu erklären, sind dabei sehr wichtig. Auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtspfleger und Richter gehören zu den Gesprächspartnern. Inspektoren und Inspektorinnen wirken bei Besprechungen und Verhandlungen meist als Ratgeber mit, teils aber auch in mediatorischer Funktion. So vermitteln sie in schwierigen rechtlichen und emotionalen Situationen zwischen den beteiligten Parteien.