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In der Praxis ist die Gewährung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit einigen Hürden verbunden. Zunächst besteht nicht selten Streit, welche Behörde überhaupt zuständig ist. Sodann wird oftmals lange geprüft, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bestehen. Wenn dies dann (endlich) festgestellt wird, muss die Behörde noch eine weitere Ermessensentscheidung treffen. Insgesamt kann das gesamte Verfahren Monate in Anspruch nehmen. Antrag auf teilhabe am arbeitsleben en. Dies haben Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung erkannt und versuchen Abhilfe zu schaffen. Das LSG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 17. 12. 2018, – L 8 R 4195/18 ER-B –, entschieden: "(…) Der Senat konnte daher bei summarischer Prüfung feststellen, dass die DRV nicht innerhalb der genannten Fristen über das Leistungsbegehren des Antragstellers entschieden hat, sodass die Leistung nach § 18 Absatz 3 Satz 1 SGB IX als genehmigt gilt. Dieser bestimmt, dass die beantragte Leistung als genehmigt gilt, wenn keine begründete Mitteilung ergeht oder der in der Mitteilung bestimmte Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ohne weitere begründete Mitteilung abgelaufen ist.
Es gibt auch Leute die arbeiten in der Verwalltung mit "normalen" Mitarbeitern zusammen, vielleicht kommst Du für sowas infrage. Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben lieber zurückziehen? | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). #4 Du musst das selbst entscheiden. Generell helfen Maßnahmen nicht wirklich aber wenn du ein bestimmtes Ziel verfolgst und dich da gut engagierst könnte das etwas werden. Denke aber dran das die dir auch schnell Steine in den Weg legen. Vielleicht solltest du deinen Plan vorab schriftlich festhalten damit du Abweichungen anfechten kannst.