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#1 Hallo, ja bin ganz neu hier und erst msl ein Hallo So und gabe auch gleich mal ne Frage und zwar ich habe ein mi Pro2 Scooter der auch versichert ist mit schild hinten dran. Bin gestern in eine Kontrolle geraten jetz das eigentliche problem versicherungsschein war da alles gut und die Betriebserlaubnis/ABE wie auch immer habe ich leider nicht mehr weiß auch nicht wo die sein könnte leider. Ja fanden die herren nicht so schön jetz hab ich ein zettel bekommen das ich innerhalb von 10 tagen die besagte Abe bei der Polizei vorzeigen muss sobst gibst ne anzeige und bei der nächsten Kontrolle Scooter eingezogen. Tja wo bekomme ich so ein ABE her ist die frage beim Hersteller hab ich gefragt da heißt es nein gibst nicht. Hat jemand nen Tipp für mich? Lg Matze #2 Deine mitgelieferten Papiere, wo du den Roller gekauft hast, vor Ort Vorzeigen und auf die KBA-Seite deuten, wo die ABE nachweisbar ist. Außerdem auch die VIN-Nummer o. EKF-Plakette am Roller. Dies alles weißt auf eine gültige ABE des Rollers hin.
Die Versicherung wird hinten am E-Roller befestigt und kostet zwischen 20 und 70 € im Jahr. Du erhältst diese jedoch nur wenn du einen E-Scooter mit Straßenzulassung hast, d. h. der Scooter besitzt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Neben der Haftpflichtversicherung bieten einige Versicherungen zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an, welche bei höherpreisigen E-Rollern durchaus sinnvoll sein kann. Keine Angst, alle unsere Tests werden nur mit E-Scooter mit Straßenzulassung bzw. allgemeiner Betriebserlaubnis gemacht. Sollten die E-Roller keine ABE besitzen, werden diese erst gar nicht von uns getestet. Wir achten penibel darauf! Wo darfst du mit deinem E-Scooter mit Straßenzulassung fahren? E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen auf den gleichen Wegen wie Fahrräder fahren. Das heißt auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sollten diese fehlen, darfst du auch auf der Straße fahren. Es gilt natürlich Rechtsfahrgebot. Das Fahren auf Gehwegen, entgegengesetzt der Einbahnstraßen (Ausnahme: Verkehrsschild "Radfahrer frei") oder in Fußgängerzonen ist für alle E-Scooter verboten!
Ergänzung: ( 10 Januar 2021) Und den zettel wollen die netten Herren haben von mir genau das... #18 Ruf mal deine Versicherung an, den Zettel haben die bei mir kopiert, wenn du Glück hast, hat deine Versicherung auch eine Kopie, bzw. Wenn du online abgeschlossen hast, und eine Kopie per Mail geschickt hast.... Jackpot.... Ich drück weiterhin die Daumen #19 Blöde Situation. Bei einem anderen E-Scooter Vertreiber geht es so: Bei denen müsstest Du wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vorher sowieso zur Polizei. Da Du alleine nicht weiterkommst, ist vielleicht Dein Polizist ja so nett und fragt bei Xiaomi direkt nach, wie man dieses Problem lösen kann? #20 Die Datenbestätigung ist zur Erlangung einer Zulassung nötig, was hier nicht der Fall ist, da eine ABE beim KBA vorliegt. Ich kann mit dieser Bescheinigung außerhalb der EG versuchen eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Einfach folgendes ausdrucken und mitnehmen Die Nummer der EG-Typgenehmigung sollte auf dem Typschild stehen. #21 Trotzdem kann der Polizist verlangen, dass Matze23Fiwa die Datenbestätigung nachreicht, was hier ja der Fall ist.
#25 Der Aufriss findet doch schon längst statt: Ja fanden die herren nicht so schön jetz hab ich ein zettel bekommen das ich innerhalb von 10 tagen die besagte Abe bei der Polizei vorzeigen muss sobst gibst ne anzeige und bei der nächsten Kontrolle Scooter eingezogen. #26 Das isn papierzettel. Bei nem Anhörungsbogen kann man mal anfangen tätig zu werden. #27 Und was macht man mit dem Mängelzettel? #28 Abwarten und Tee trinken, schrieb ich doch. Wenn da draufsteht er solle ne ABE vorzeigen kann er das schlichtweg nicht #29 Und dann kommt es zur Betriebsuntersagung, toll. #30 Naja... dafür müssen sie ja nachweisen, dass das Ding nicht rechtens ist und nicht du deine Unschuld. Das hätten sie vor Ort schon feststellen können. Von einem zugelassenen E-Scooter.... Kann ja sein, dass ich auf Krawall gebürstet bin, ich hätte die schon an Ort und Stelle nach dem Verstand gefragt. Liegt wohl daran, was hier im Land grad abgeht.
E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen nicht auf öffentlichen Wegen fahren und dürfen nur auf privatem Boden genutzt werden! Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter mit Straßenzulassung? Es gibt keine Helmpflicht. Da die Roller aber bis zu 20 km/h schnell fahren, ist das Unfall- und Verletzungsrisiko sehr hoch und daher empfehlen wir dir dringend einen Helm zu tragen. >>>hier geht es zu unseren Helmen<<< Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze beim Fahren mit Elektro Scootern? Die Promillegrenze ist die gleiche wie bei den Autofahrern. PKW- Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren haben eine 0, 0 Promillegrenze! Ab 0, 5 Promille gibt es eine Geldbuße von 500 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 1, 1 Promille handelt es sich um eine Straftat. >>>hier geht es zu unseren Kauftipps<<< >>>hier geht es zu unseren Testberichten<<< Darfst du deinen E-Roller mit in die Bahn nehmen? Wenn der E-Scooter zusammenklappbar ist, darfst du ihn in der Regel kostenfrei als Handgepäck mitführen. Informiere dich im Vorfeld deines Kaufes über deine primäre Strecke z.