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Zum einen wurde das Arbeitslosengeld für Ältere deutlich gekürzt. Zum anderen wurde der Zeitraum eingeschränkt, in dem Arbeitslosengeld 1 empfangen werden kann. Arbeitslosengeld 1 forum live. Hierzu eine kleine Übersicht, die aufzeigt, dass bis Februar 2006 ältere Bezieher von Arbeitslosengeld ihre Leistungen bis zu 32 Monaten erhalten konnten: Alter Anspruch (nach Monaten) bis 02/2006 45 47 52 22 57 26 Über 57 Bis zu 32 Nach aktuellem Stand wurde die Bezugsdauer nun auf grundsätzlich 12 Monate reduziert. Über 50 Jährige haben nur noch einen Anspruch auf 15 Monate, über 55 Jährige einen Anspruch auf 18 Monate und über 58 Jährige einen Anspruch auf maximal 24 Monate Arbeitslosengeld 1. Bildquelle: Thomas Reimer - Fotolia Loading...
Queenie 📅 21. 10. 2009 23:29:55 Re: Studieren und Arbeitslosengeld 1 Und ich kann dann auch eingeschrieben bleiben? (hatte beim Suchen im Netz irgendwas offizielles gefunden, daß Promotionsstudium und ALG2 kein Problem wäre, mit der Begründung, daß man für ein Promotionsstudium ja nicht immatrikuliert sein muß, sondern lediglich registriert (was ja per se noch keine Begründung dafür ist, daß man nicht immatrikuliert sein darf, und ich weiß ja nicht, ob das bei ALG2 und ALG1 auch verschieden ist). Aber mir gehts ja grade um das immatrikuliert bleiben) Danke jedenfalls! Renate 📅 22. 2009 07:14:08 Re: Studieren und Arbeitslosengeld 1 Ein Promotionsstudium ist kein Studium, das dem Grunde nach förderungsfähig ist (würde bei ALG 1 auch nicht stören) und das auch nicht hauptberuflich betrieben wird im Sinne de Arbeitsförderungsrichtlinien. Dein Arbeitsvertrag endet, du suchst einen neuen, dir steht ALG1 zu. ALG I | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Queenie 📅 22. 2009 23:13:51 Re: Studieren und Arbeitslosengeld 1 Hallo Renate, danke für die Antwort!
Ich habe durchgehend seit dem 01. 04. 2008 Vollzeit(38h) bzw. Teilzeit(30h) gearbeitet. Mein befristeter Vertrag endet am 31. 2009. Zu meinem Studienabschluß fehlt mir nur noch die Diplomarbeit. Habe keine Vorlesungen mehr. Bafög fällt aus da ich bereits im 13 Semster bin. Die Frage ist jetzt ob meine folgenden Annahmen richtig sind? 1. Anspruch auf ALG I? Ich habe herraus gelesen das es "schwammig" ist und ich die AA überzeugen muss, dass ich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehe. Welches wie ich denke mit der Vollzeittätigkeit bwiesen ist!?! 2. Speerzeit 7 Tage bei nicht rechtzeitiger Meldung? (mache ich nächste Woche) Wäre über eine Anwort Dankbar! Renate 📅 04. 2009 20:18:31 Re: Studieren und Arbeitslosengeld 1 1. Ich würde zuerst einmal schamhaft das Studium verschweigen, wenn nicht direkt im Formular danach gefragt wird. 2. Ja, du bekommst 7 Tage weniger Arbeitslosengeld. Thomas321 📅 04. Arbeitslosengeld 1 forum in south africa. 2009 21:17:19 Re: Studieren und Arbeitslosengeld 1 Danke für die schnelle Antwort! Ok. Diese Überlegung hatte ich auch bereits, aber nach dem lesen der Beiträge in diesem Forum hatte ich diese, aus Gründen von u. a. Datenabgleich, schon fast wieder verworfen.
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