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Fr, 10. 2007, 00. 00 Uhr Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Harburg
Speisen im hof Unser Restaurant bietet Ihnen viele Möglichkeiten sich kulinarisch verwöhnen zu lassen. Neben der Hauptkarte, die sowohl Kleinigkeiten als auch erlesene Hauptgerichte enthält, bieten wir Ihnen eine regelmäßig wechselnde Empfehlungskarte mit saisonalen Angeboten unserer Region. Abgerundet werden unsere Speisen durch ein vielfältiges Getränkeangebot. Hier finden Sie unsere Speisekarte und Getränkekarte als PDF Download. Sowohl bei Speisen als auch bei Getränken sind wir bemüht auf regionale Produkte und Lieferanten zurückzugreifen. So beziehen wir zum Beispiel unsere Kartoffeln von Familie Kraßmann aus dem Nachbarort Handorf. Marschacht: Hotel Marschachter Hof. Unseren Spargel liefert der Spargelhof Biermann aus Oerzen/Lüneburger Heide. Das Fleisch wird uns von Firma Erich Rothe aus Lüneburg geliefert. Unser Getränkelieferant ist Meyn Getränke aus dem Nachbarort Drennhausen und unseren Kaffee und BIO Espresso beziehen wir von der kleinen Privatrösterei Speicherstadt Kaffeerösterei aus Hamburg. Besondere Spirituosen kaufen wir vom Obsthof Matthies im "Alten Land".
Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter.