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Fatca Selbstauskunft Vereinigte

Unsere multidisziplinäre Expertise, insbesondere aus den Bereichen Steuerrecht, Aufsichtsrecht und IT, gibt unseren Mandanten die Sicherheit, dass alle Compliance-relevanten Aspekte des FATCA-Regimes abgedeckt sind.

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Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit Wir sind gesetzlich verpflichtet, von Ihrem Unternehmen bzw. Verein eine Selbstauskunft über Ihre steuerliche Ansässigkeit einzuholen. Füllen Sie diese bitte auch dann aus, wenn Sie im Inland steuerlich ansässig sind. Bei steuerlich im Ausland ansässigen Unternehmen/Vereinen sind wir verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich u. a. Kontosalden und Erträge zu melden. Von dort aus werden die Informationen an die zuständige ausländische Finanzbehörde weitergeleitet. BZSt - Selbstauskünfte CRS/FATCA. Weitere Informationen zum internationalen Informationsaustausch (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung) finden Sie unter. Bitte reichen Sie die ausgefüllte Selbstauskunft ausgedruckt und unterschrieben bei uns ein. Sofern Sie keine Selbstauskunft abgeben, sind wir verpflichtet, die Konten Ihres Unternehmens/Vereins für Verfügungen zu sperren.

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Deutschland und die USA arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung enger zusammen. Das Abkommen zur Umsetzung des sogenannten Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) regelt den gegenseitigen Datenaustausch steuerrelevanter Informationen zwischen beiden Ländern. Dazu gehören beispielsweise der Konto- oder Depotsaldo, Zinsen, Dividenden und weitere Erträge. Betroffen sind Konto- und Depotinhaber mit US-Steuerpflicht. Sie müssen von Banken, Sparkassen, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Bausparkassen in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden. Das BZSt leitet die Informationen an die US-amerikanische Finanzverwaltung weiter. Die Kreditinstitute prüfen mit Hilfe vorgegebener Merkmale, ob eventuell ein Kunde steuerpflichtig in den USA sein könnte. Was ist FATCA? Und warum gibt es FATCA?. Dies kann eine US-Staatsbürgerschaft oder ein dauerhafter Wohnsitz in den USA sein – aber auch der Geburtsort, eine Postanschrift, eine Telefonnummer in den USA oder ein Dauerauftrag zugunsten eines US-amerikanischen Kontos.

Erfasst werden damit neben Banken grundsätzlich auch Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds, einschließlich Private Equity Fonds und Hedge Fonds sowie Verbriefungsgesellschaften und Garantiegeber. NFFE wiederum können sämtliche sonstigen ausländischen Rechtsgebilde sein. Was verlangt FATCA? Zur Vermeidung des Quellensteuerabzuges müssen sich FFIs grundsätzlich zur Einhaltung der FATCA-Vorschriften gegenüber dem US-Finanzministerium vertraglich verpflichten. Dies umfasst insbesondere: Beachtung der Vorgaben zur Identifizierung von US-Steuerpflichtigen unter den Kunden (bzw. Kontoinhabern), Jährliche Übermittlung von Informationen über die Konten der US-Kunden an die US-Steuerbehörden (IRS), Quellensteuerabzug und -einbehalt auf weitergeleitete Zahlungen (sog. FATCA - Was ist FATCA?. "Passthru Payments") an Kunden, die nicht die geforderten Informationen bereitstellen, und nicht-teilnehmende (Non-Compliant) FFIs, Übermittlung weiterer Informationen zu US-Konten auf Nachfrage. NFFEs verhindern den 30%igen Quellensteuerabzug grundsätzlich nur, wenn sie wesentlich beteiligte US-Gesellschafter (>10%) offenlegen oder bestätigen, dass solche nicht vorhanden sind.