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Asylfolgeantrag, Einbürgerung Und Niederlassungserlaubnis

Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Test anmelden. Wie sieht der Test aus? Bei der Prüfung bekommen Sie ein Testheft mit 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis. Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Subsidiärer Schutz. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen. 33 Fragen aus unterschiedlichen Bereichen 30 Fragen gehören zu den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Drei Testfragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Einen Überblick über alle für den Test wichtigen Themen bieten der Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen und das verbindliche Rahmencurriculum für den Einbürgerungstest.

25 Abs 2 Subsidiärer Schutz Einbürgerung 5

Quelle: iStock - Stadtratte Diesen Inhalt gibt es auch auf Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen. Hinweis Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären. Subsidiärer Schutz und Niederlassungserlaubnis - migrando.de. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde den Jugendmigrationsdiensten ( JMD) der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ( MBE) der Stadt- oder Kreisverwaltung. Kosten Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Am besten können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge interaktiv bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt. Der Test besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Sie können auch probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen. Natürlich können Sie den Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen sowie die bundeslandspezifischen Fragenkataloge auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern zum Einbürgerungstest auch als PDF-Dokument herunterladen. Asylfolgeantrag, Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis. Und auch der Mustertestbogen steht für Sie unter Downloads bereit. Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an.