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Ständige Geschäftsbeziehungen, gute Bekanntschaft oder Verwandtschaft und dergleichen stellen die Unparteilichkeit des Sachverständigen und die Verwertbarkeit des Gutachtens regelmäßig in Frage. 6. Wie muss der Auftraggeber den Sachverständigen unterstützen? Ist ein Gutachten in Auftrag gegeben, besteht für den Auftraggeber eines Gutachtens nach Werkvertragsrecht eine Mitwirkungspflicht. BVS Sachsen. Das bedeutet, dass der Auftraggeber alles einschlägige Material zur Verfügung stellt, alle Informationen weitergibt, die von Bedeutung sind bzw. sein können, jede erforderliche Besichtigung ermöglicht, alle notwendigen Untersuchungen durchführen lässt, alles unterlässt, um den Sachverständigen einseitig zu beeinflussen. Kann oder will der Auftraggeber nicht im erforderlichen Umfang mitwirken, weil z. bestimmte Tatsachen nicht bekannt werden sollen, ist der Zweck des Auftrags insgesamt in Frage gestellt. Der Sachverständige kann sich in diesem Fall weigern, den Auftrag durchzuführen, weil er nur zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Gutachtens verpflichtet werden kann.
Der Sachverständige unterliegt zwar nach § 15 Sachverständigenordnung einer Schweigepflicht, hat aber im Prozess kein besonderes Aussageverweigerungsrecht. 7. Was kostet ein Gutachten? Für die Sachverständigentätigkeit gibt es bis auf wenige Fachbereiche (z. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Tätigkeit vor Gericht keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die so genannte "übliche Vergütung", deren Feststellung im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Vereidigter bausachverständiger leipzig gegen. Die meisten Sachverständigen berechnen ihr Honorar nach den aufgewendeten Stunden. Der Stundensatz hängt vom Sachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens, den besonderen Umständen des Falles und der Beschäftigungslage des Sachverständigen ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden in der Regel gesondert berechnet. Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichtes tätig, so richtet sich die Höhe seiner Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Deren Gäste hatten den Wohnraum unbewohnbar gemacht. @ hiphappy An uns lag es nicht. Wir konnten immer vor Ort sein. Aber es dauert, bis Fachfirmen kommen. Wie ich eben ausführte, dauerte es aber besonders lange, bis das Gutachtenbüro der Versicherung tätig wurde. Als Versicherungsnehmer kann man das nicht beschleunigen.