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Fallbeispiele Jugendarbeitsschutzgesetz Unterrichtsmaterial Grundschule

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Jugendschutz Der Kinder- und Jugendschutz soll die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes und Jugendlichen gewährleisten, Gefahren abwenden bzw. beseitigen helfen. Er soll die Erziehungsbemühungen von Erziehungsberechtigten, Schulen und anderen Einflusskreisen unterstützen, Alternativen zu entwicklungshemmenden Verhaltensweisen anbieten und dazu beitragen, dem jungen Menschen für ihn wichtige Hilfen und Möglichkeiten zu eröffnen, um z. B. Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit und Verantwortlichkeit zu erlangen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz | RAAbits Online. Quelle: Das Jugendschutzgesetz JuSchG JschG(Fallbeispiele) Der_Graffiti-Boy

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2 Seiten, zur Verfügung gestellt von verena27 am 04. 11. 2007 Mehr von verena27: Kommentare: 0 QUICKLOGIN user: pass: - Anmelden - Daten vergessen - eMail-Bestätigung - Account aktivieren COMMUNITY • Was bringt´s • ANMELDEN • AGBs

SCHADENERSATZ wird nur fällig, wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Eltern haften für ihre Kinder Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen, haften (BGB § 832). Voraussetzung: Sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Aufsichtspflicht erfüllt zwei Schutzzwecke: Der Schutz der Kinder selbst vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch andere Menschen entstehen können. Schutz anderer Menschen vor Schäden, die aus dem Handeln von den Kindern folgen können. Die Aufsichtspflicht ist unter anderem abhängig vom Alter des Kindes und seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen. Das heißt: Die Beurteilung der Situation hängt immer vom Einzelfall ab. Fallbeispiele jugendarbeitsschutzgesetz unterrichtsmaterial grundschule. (vgl. ) Fälle zur Deliktsfähigkeit - LÖSUNG Die beiden 13-jährigen Felix und Luca ziehen mal wieder gemeinsam durch die Stadt. Der Kran einer Baustelle übt quasi eine magische Anziehungskraft auf sie aus. Sie betreten die nur teilweise abgesperrte Baustelle (am Zaun: "Eltern haften für ihre Kinder") und klettern ins Führerhaus des Krahn.

200 €. LÖSUNG: Sachlage: Es ist ein Schaden von 5. 200 € entstanden. Die Verursacher sind 13 Jahre alt. Sie hatten leichten Zugang zur Baustelle, das Kranführerhaus war nicht abgeschlossen. Beurteilung: Felix und Luca sind beschränkt deliktsfähig. Sie haften nur für den entstandenen Schaden, wenn sie reif genug sind, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen. Entscheidend ist die geistige Reife der beiden Jungs. Eltern: Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern? Dies dürfte nicht vorliegen, da 13-jährige Jugendliche ohne Aufsicht draußen unterwegs sein können. Es genügt eine allgemeine Belehrung über Gefahren im alltäglichen Leben z. B. auch auf Baustellen. Bauunternehmer: Er muss sicherstellen, dass die Baustelle von Unbefugten nicht einfach betreten werden kann. Fallbeispiele jugendarbeitsschutzgesetz unterrichtsmaterial kostenlos. Das Führerhaus muss abgeschlossen sein. Da beides nicht vorliegt, trägt er eine Mitschuld. Ergebnis: Der Schaden wird je nach Reife und Einsicht eventuell zu einem Teil von Felix und Luca getragen werden müssen. Der Bauunternehmer wird auch haften.