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Ob zu laute Musik, bellende Hunde, zu hohe Hecken oder Bäume – wir helfen Ihnen Ihre Nachbarrechte durchzusetzen Rechtsanwaltskanzlei Mag. Domenique Schöngrundner Unverbindlich anfragen Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder Vermieter gerne weiter Streit mit dem Nachbarn? Wir regeln das! Der Konflikt mit den Nachbarn zählt zu den häufigsten Streitfällen vor Gericht. Ob zu laute Musik, bellende Hunde, zu hohe Hecken und Bäume oder Immissionen in Form von Wasser. Die Streitpunkte sind vielzählig und oftmals komplex. So setzen Sie den Nachbarschafts-Streitigkeiten ein Ende Wenn Sie auch von Ihrem Nachbarn gestört werden, so ist dies kein Einzelfall. Nachbarschaftsrecht - rechtsanwaelte.at. Nachbarschaftsstreitereien sind beim Gericht an der Tagesordnung. Sie haben auch ein Recht auf Ruhe in Ihren eigenen vier Wänden. Welche Rechte habe ich bei einem Nachbarschafts-Streit? Versuchen Sie zuerst sich mit dem Nachbarn außergerichtlich zu einigen. Ist dies allerdings nicht möglich, protokollieren Sie die Vorgänge so gut es geht mit (Fotos, Videos, Notizen mit Datum / Zeit, Telefongespräche).
Nach § 50 sind mit Bäumen und Sträuchern je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände einzuhalten: - 0, 25m bei einer Höhe von bis zu 1, 2m - 0, 5m bei einer Höhe von bis zu 2m - 0, 75m bei einer Höhe von bis zu 3m - 1, 25m bei einer Höhe von bis zu 5m - 3, 00m bei einer Höhe von bis zu 15m - 8, 00m bei einer Höhe von über 15m Überwuchs der Hecke: Kann ich vom Nachbarn die Beseitigung verlangen? Ja, die Beseitigung von Zweigen der Hecke, die vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück überhängen, kann aus dem allgemeinen Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 BGB verlangt werden. Wichtig ist hierfür, dass dem Nachbarn zur Beseitigung des Überhangs eine Frist gesetzt wird. ᐅ Rechtsanwalt Freiburg im Breisgau Nachbarschaftsstreit ᐅ Jetzt vergleichen & finden. Sollte der Nachbar sich weigern und die Frist verstreichen lassen, darf der Eigentümer die Hecke selbst zurückschneiden, sofern nachweisbar ist, dass der Überwuchs eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt (das Abfallen von Zweigen beispielsweise stellt keine erhebliche Beeinträchtigung dar). Die Kosten für die Selbstvornahme der Beseitigung des Überwuchses dürfen wiederum dem Nachbarn auferlegt werden.
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