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Flexibel Unterrichtseinsatz Niedersachsen

4. Unterstützungsfunktion durch die zuständigen Schulbehörden Im Rahmen ihrer Servicefunktion berät und unterstützt die NLSchB die Schulen intensiv bei der Durchführung des Auswahl- und Einstellungsverfahrens für Vertretungslehrkräfte. 5. Schlussbestimmungen Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 2025 außer Kraft. ___________ 1) Bei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen ist der Stundenpool in den Schülerpflichtstunden enthalten. Flexibel unterrichtseinsatz niedersachsen . Schule und Recht in Niedersachsen ()

Flexibler Unterrichtseinsatz: Flexi-Konto Und Abbau Von Plusstunden | Philologenverband Niedersachsen Phvn

Oberschule im Sekundarbereich I mit gymnasialem Angebot im gymnasialen Angebot im Übrigen Integrierte Gesamtschule im Sekundarbereich I Kooperative Gesamtschule im nach Schulzweigen gegliedert Schuljahrgängen gegliedert 18 20 mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung 10 Schwerpunkt Geistige Entwicklung Schwerpunkt Hören Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung Schwerpunkt Lernen 1. bis 3. Klasse 4. bis 9. 13 10. Schwerpunkt Sehen für Sehbehinderte für Blinde Schwerpunkt Sprache 12 Schwerpunkt Hören und Sehen (Taubblinde) § 5 Einzugsbereiche (1) Die Schulträger legen für die Schulen Einzugsbereiche (§ 106 Abs. Flexibler Unterrichtseinsatz: Flexi-Konto und Abbau von Plusstunden | Philologenverband Niedersachsen PHVN. 5 Satz 1 Nr. 1 NSchG) fest. (2) Die Einzugsbereiche der Grundschulen sollen das Gebiet des Schulträgers nicht überschreiten. (3) Die Einzugsbereiche der Förderschulen, die den Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Lernen, Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung haben, sollen mit den Einzugsbereichen der übrigen Schulen im Primarbereich und Sekundarbereich I so abgestimmt werden, dass die Schülerbeförderung erleichtert wird.

1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung an den Schulen in Garbsen (bitte jeweils einzeln anführen)? Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen wurde im Schuljahr 2015/2016 zum Stichtag 15. 09. 2015 durchgeführt. Die Schulen mussten die Daten bis zum 18. 2015 an die Niedersächsische Landesschulbehörde übersenden und im Schulportal-Niedersachsen elektronisch übermitteln. Nicht alle Schulen haben diese Frist eingehalten. Nach Ablauf der Abgabefrist waren noch Daten von mehr als 100 Schulen nicht eingelesen. Das Kultusministerium hat daraufhin die Niedersächsische Landeschulbehörde mehrfach und teilweise mit Einzelerlassen in Bezug auf säumige Schulen aufgefordert, bei den Schulen die Abgabe der Daten zu erwirken und so eine Vollständigkeit der Datenlage zu erzielen. Am 07. 10. 2015 wurden die letzten Daten übermittelt. Nachdem nun alle Daten vorliegen, findet derzeit – wie zu jedem Erhebungsstichtag – eine umfangreiche Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Niedersächsische Kultusministerium statt.